Acquisition Consideration = Erwerbsgegenleistung: Das Bargeld, die Wertpapiere oder andere Vermögenswerte, die von einem Käufer als Gegenleistung für den Erwerb von Anteilen oder Vermögenswerten eines Zielunternehmens gezahlt werden. Die Gegenleistung kann auf viele Arten strukturiert werden und nicht die gesamte Gegenleistung wird notwendigerweise bei Abschluss des Verkaufs/Kaufs gezahlt. Ein Teil der vereinbarte Gegenleistung kann aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden oder die Parteien können vereinbaren, dass eine zusätzliche Gegenleistung gezahlt wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind Die Gegenleistung kann auch angepasst werden, um Änderungen zwischen Unterzeichnung und Abschluss zu berücksichtigen, die manchmal als „Adjustment to Consideration“ oder Kaufpreis-Anpassung bezeichnet werden.