Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Actio negatoria“ „Eigentumsfreiheitsklage“ und meint die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen seitens des Eigentümers.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Actio negatoria“ „Eigentumsfreiheitsklage“ und meint die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen seitens des Eigentümers.