Außenhandelsschiedsgerichte sind von den Vertragspartnern, bzw. Streitparteien bestimmte Einrichtungen zur Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten aus Verträgen, die den Außenhandel betreffen.
Außenhandelsschiedsgerichte sind von den Vertragspartnern, bzw. Streitparteien bestimmte Einrichtungen zur Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten aus Verträgen, die den Außenhandel betreffen.