Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Beati possidentes“ „Glücklich die Besitzenden. Rechtsgrundsatz nach Ulpian aus dem corpus iuris civilis, Digesta 50, 16,49. Gemeint ist, dass der Besitzer einer Sache im Vorteil ist, so muss im Streit um die Sache, der die Sache beansprucht, sein Recht beweisen.
Beati possidentes
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