Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Beneficium excussionis realis“ „Rechtswohltat der Einschränkung der Pfändung“. Es ist die Einrede des Schuldners bei pfandgesicherten Forderungen, dass der Gläubiger erst den Pfand verwerten muss, bevor er auf das Vermögen des Schuldners zurückgreift.
Beneficium excussionis realis
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