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Causa criminalis non praeiudicat civili

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Causa criminalis non praeiudicat civili“ „Ein Strafprozess greift einem Zivilprozess nicht vor“ und ist ein Rechtsgrundsatz. Ein sehr bekannter Fall, der auf diesem Grundsatz beruhte, war der O.J. Simpson Fall. In diesem Fall wurde O.J. Simpson im Strafprozess vom Mord an seiner Ehefrau freigesprochen, aber in einem anschließenden Zivilprozess zu einem hohen Schmerzensgeld an die Angehörigen verurteilt.

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