Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „condictio ob rem“ „die Rückforderung bei Nichteintritt des nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckten Ziels“. Diese ist im deutschen Recht in § 812 I S. 2, Fall 2 BGB geregelt
condictio ob rem
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „condictio ob rem“ „die Rückforderung bei Nichteintritt des nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckten Ziels“. Diese ist im deutschen Recht in § 812 I S. 2, Fall 2 BGB geregelt
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner