Das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) gehört zu den völkerrechtlichen Verträgen, die nicht auf die Schiedsgerichtsbarkeit angewendet werden können. Das Übereinkommen wurde am 27. September 1968 abgeschlossen und gilt vielfach als Beginn eines einheitlichen Justizraums in Europa. Es wurde ursprünglich von den ersten sechs Mitgliedsstaaten der EU beschlossen und erlangte erst im Jahr 1973 Gesetzeskraft.
Jan Dwornig
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner
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