Aus dem Lateinischen, übersetzt heißt „furtum usus“ „Gebrauchsdiebstahl“, „Gebrauchsanmaßung“, eine Sache wird nur unberechtigt benutzt, aber später wieder zurückgebracht.
furtum usus
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Aus dem Lateinischen, übersetzt heißt „furtum usus“ „Gebrauchsdiebstahl“, „Gebrauchsanmaßung“, eine Sache wird nur unberechtigt benutzt, aber später wieder zurückgebracht.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner