Die verschiedenen Institutionen der Schiedsgerichtsbarkeit setzen eigene Gebührenordnungen für Schiedsverfahren ein, innerhalb derer verschiedene Kostenpositionen in einer konkreten Gebührenordnung innerhalb von Schiedsverfahren festgeschrieben sind. Dies können zum Beispiel feste oder Rahmenhonorare der Schiedsrichter oder die Verwaltungsgebühren der jeweiligen Institutionen sein. Nach deutschem Recht ist es dem Schiedsgericht untersagt, Honorare in eigener Sache selbst zu bestimmen. Daher übernehmen die Institutionen bei Rahmengebühren die Festsetzung der Honorare.
Gebührenordnung
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