In Bezug auf die objektive Schiedsfähigkeit gesellschaftsrechtlicher Klagen gibt es unterschiedliche Auffassungen und eine rege Diskussion. Diese bezieht sich vor allem auf Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG und auf Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Die ZPO bietet hier keine klare Anweisung.