Die DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.) stellt auf ihren Internetseiten eine Gutachtenordnung zum Einsatz im Rahmen von Schiedsverfahren zur Verfügung. Die Gutachtenordnung ist seit dem 1. Mai 2010 gültig und enthält unter andere eine empfohlene Gutachtensvereinbarung, die von Parteien abgeschlossen werden sollte, die zur Klärung einer Streitigkeit ein nicht-bindendes Gutachten einholen wollen:
„Hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag (… Bezeichnung des Vertrags …) ergeben, wird vor Einleitung eines Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens ein Gutachtensverfahren gemäß der Gutachtensordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) durchgeführt.“
Die Gutachtenordnung regelt unter anderem den formalen Rahmen des Gutachtenverfahrens, die Anzahl der Gutachter, deren Benennung und Bestellung, die geltenden Fristen im Verfahren, die Anforderungen an Gutachter und verwendete Unterlagen, das anwendbare Recht, die Beendigung des Verfahrens und die Kosten.