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id quod actum est

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „id quod actum est“ „das, was vereinbart war“, Rechtssatz nachdem bei Unklarheiten über den Inhalt einer abgegebenen Willenserklärung der tatsächliche Parteiwillen näher zu erforschen war, im deutschen Recht findet er seine Entsprechung in §§ 133, 157 BGB

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