Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „impossibilium nulla est obligatio“ „Unmögliches ist keine Pflicht“, niemand kann verpflichtet werden, eine Leistung.zu erbringen die objektiv, d.h. für jeden, unmöglich ist, im römischen Recht führte dies zur Nichtigkeit des Vertrages, im deutschen Recht führt es seit der Schuldrechtsreform zum Schadensersatzanspruch gem. § 275 BGB
impossibilium nulla est obligatio
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