Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad qem“ „Richter zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über das eingelegte Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo).
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad qem“ „Richter zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über das eingelegte Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo).