Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad quem“ „Richter, zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über ein eingelegtes Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo)
iudex ad quem
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad quem“ „Richter, zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über ein eingelegtes Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo)
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner