Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad quem“ „Richter, zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über ein eingelegtes Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo)
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iudex ad quem“ „Richter, zu dem es geht“. Es bezeichnet den Richter, der über ein eingelegtes Rechtsmittel zu entscheiden hat. (siehe iudex a quo)