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ius ad bellum

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius ad bellum“ „das Recht zum Krieg“, ist nach der Lehre des bellum iustum rechtmäßigen Autoritäten vorbehalten, die den Krieg aus einem gerechten Grund und mit richtigen Absichten und Zielen führen müssen.

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