Website-Icon Rechtsanwalt für Arbitration / Schiedsgericht

ius gentium

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius gentium“ „das Völkerrecht“, die Grundsätze, bzw. Normen, die den Rechtssystemen aller Völker gemein sind, sei es im Privatrecht wie auch im öffentlichen Rechts (Völkergemeinrecht)

Die mobile Version verlassen