Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius gentium“ „das Völkerrecht“, die Grundsätze, bzw. Normen, die den Rechtssystemen aller Völker gemein sind, sei es im Privatrecht wie auch im öffentlichen Rechts (Völkergemeinrecht)
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius gentium“ „das Völkerrecht“, die Grundsätze, bzw. Normen, die den Rechtssystemen aller Völker gemein sind, sei es im Privatrecht wie auch im öffentlichen Rechts (Völkergemeinrecht)