Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius postliminii“ „das Heimkehrrecht“, das Recht des römischen Bürgers auf Wiederherstellung seiner Rechtsposition nach Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung
ius postliminii
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius postliminii“ „das Heimkehrrecht“, das Recht des römischen Bürgers auf Wiederherstellung seiner Rechtsposition nach Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner