Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius postliminii“ „das Heimkehrrecht“, das Recht des römischen Bürgers auf Wiederherstellung seiner Rechtsposition nach Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ius postliminii“ „das Heimkehrrecht“, das Recht des römischen Bürgers auf Wiederherstellung seiner Rechtsposition nach Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung