Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „mora debitoris“ „der Verzug des Schuldners“, Schuldnerverzug, im deutschen Recht geregelt in den §§ 286 ff. BGB
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „mora debitoris“ „der Verzug des Schuldners“, Schuldnerverzug, im deutschen Recht geregelt in den §§ 286 ff. BGB