Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nasciturus“ „der Geborenwerdende“, bezeichnet das ungeborene Kind, das als Rechtssubjekt Träger von Rechten sein kann, im deutschen Recht findet sich dies in Art. 1 I GG, §§ 218ff StGB, § 1 BGB, § 1923 II BGB
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nasciturus“ „der Geborenwerdende“, bezeichnet das ungeborene Kind, das als Rechtssubjekt Träger von Rechten sein kann, im deutschen Recht findet sich dies in Art. 1 I GG, §§ 218ff StGB, § 1 BGB, § 1923 II BGB