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nemo potest cogi ad factum

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nemo potest cogi ad factum“ „niemand kann zu einer Handlung gezwungen werden“, Grundsatz aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, eine Handlung kann nicht durch unmittelbaren zwang durchgesetzt werden, sondern durch Zwangsgelder oder ggf. Erzwingungshaft.

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