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Nemo tenetur se ipsum accusare

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Nemo tenetur se ipsum accusare“ „Niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen“. Dies ist ein wichtiger Grundsatz des Strafprozesses, so dass sich der Angeklagte nicht aussagen muss, was ihn selbst belastet. Er muss jedoch zur Verhandlung erscheinen oder erdulden, dass ihm Blut abgenommen wird.

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