Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Onus probandi“ „die Beweislast“, die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Onus probandi“ „die Beweislast“, die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten