Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „quae sit actio“ „Was ist das Klagebegehren“, Frage nach dem Streitgegenstand, im deutschen Recht geregelt in § 308 I S. 1 ZPO
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „quae sit actio“ „Was ist das Klagebegehren“, Frage nach dem Streitgegenstand, im deutschen Recht geregelt in § 308 I S. 1 ZPO