Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Res inter alios acta“ „Dinge, getan zwischen Dritten“. Rechtsgrundsatz nachdem Dritte die Parteien weder verpflichten noch berechtigen können, er stammt aus dem römischen Recht.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Res inter alios acta“ „Dinge, getan zwischen Dritten“. Rechtsgrundsatz nachdem Dritte die Parteien weder verpflichten noch berechtigen können, er stammt aus dem römischen Recht.