Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „res sacra“ „heilige Sache“, Begriff des deutschen Staatskirchenrechts für Vermögensgegenstände, die unmittelbar kultischen Zwecken dient
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „res sacra“ „heilige Sache“, Begriff des deutschen Staatskirchenrechts für Vermögensgegenstände, die unmittelbar kultischen Zwecken dient