Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „se ut dominum gerere“ „sich wie ein Eigentümer aufführen“, Aneignungsabsicht bei Diebstahl und Unterschlagung
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „se ut dominum gerere“ „sich wie ein Eigentümer aufführen“, Aneignungsabsicht bei Diebstahl und Unterschlagung
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner