Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „se ut dominum gerere“ „sich wie ein Eigentümer aufführen“, Aneignungsabsicht bei Diebstahl und Unterschlagung
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „se ut dominum gerere“ „sich wie ein Eigentümer aufführen“, Aneignungsabsicht bei Diebstahl und Unterschlagung