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Torpedoklagen

by Jan Dwornig

Rechnet eine Partei mit einer gegen sie gerichteten Klageführung und erhebt daraufhin eine negative Feststellungsklage, um das zu erwartende Verfahren zu blockieren, dann spricht man in diesem Zusammenhang von einer Torpedoklage. Das konkrete Ziel der entsprechend vorgehenden Partei besteht darin, durch die Erhebung der eigenen Klage eine Zurückweisung der Klage des Gegners zu erreichen oder doch zumindest dafür zu sorgen, dass es zu einer Aussetzung des Verfahrens kommt. Dies geschieht auf der Grundlage der Regelungen zur Streitanhängigkeit. Torpedoklagen im Zusammenhang mit der Schiedsgerichtsbarkeit spielen vor dem Hintergrund der Diskussionen über die EuGVVO eine Rolle, da diese den Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit aus ihrem eigenen Anwendungsbereich vorsieht. Die sich hieraus ergebenden Probleme, vor allem in Bezug auf Torpedoklagen, sollen durch eine Revision der Verordnung gelöst werden.

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