Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Abundans cautela non nocet“ „Überflüssige Vorsicht schadet nicht“ und meint, dass unnötige rechtliche Absicherungsmaßnahmen unschädlich sind.
Abundans cautela non nocet
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Abundans cautela non nocet“ „Überflüssige Vorsicht schadet nicht“ und meint, dass unnötige rechtliche Absicherungsmaßnahmen unschädlich sind.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner