Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Argumenta non sunt numeranda, sed ponderanda“ „Man soll die Argumente nicht nach ihrer Zahl, sondern nach ihrem Gewicht beurteilen“.
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Articles of Incorporation = Satzung: siehe Charter.
Articles of Association = Gesellschaftsvertrag: siehe Charter und Bylaws.
Arbitration Provision = Schiedsklausel: Bestimmung nach der die Parteien vereinbaren einen Rechtsstreit nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern in einem Schiedsverfahren beizulegen..
Arbitrageur = Auftraggeber einer Arbitrage.
Arbitrage = Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen (von lat. arbitratus): Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Orten zum Zwecke der Gewinnmitnahme. Gegensatz ist die Spekulation,…
Arbitration (lat. arbitrare = erwägen) ist der englische Ausdruck für das deutsche Schiedsverfahren. Es ist eine Form der alternative dispute resolution (ADR), also der alternativen Streitbeilegung. Hierunter versteht man die…
Rechtsprechung und Fachliteratur gewähren mittellosen Parteien unter unterschiedlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich aus einer bestehenden Schiedsvereinbarung zu lösen, wenn die Kosten für die Durchführung eines Schiedsverfahrens nicht aufgebracht werden können.…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad hominem“ „Beweisrede zum Menschen“, Argument bei dem die Position des anderen durch einen Angriff auf persönliche Umstände oder Eigenschaften seiner Person angefochten wird,…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad temperantiam“ „der Schluss aus der Mäßigung“, ein Fehlschluss, der die Mitte zweier Positionen unabhängig von der argumentativen Untermauerung der einzelnen Positionen bevorzugt.