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Apostille

by Jan Dwornig

Apostille = Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen den Vertragsstaaten des Haag Übereinkommens Nr 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Art. 3 Haager Übereinkommen).

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