Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad nauseam“ „der Schluss bis zur Übelkeit, Brechreiz“, Fehlschluss, nach dem eine Aussage durch ständiges Wiederholen scheinbar richtiger wird.
argumentum ad nauseam
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad nauseam“ „der Schluss bis zur Übelkeit, Brechreiz“, Fehlschluss, nach dem eine Aussage durch ständiges Wiederholen scheinbar richtiger wird.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner