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Error calculi non nocet

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt „Error calculi non nocet“ „ein Rechenfehler schadet nicht“. Der römische Rechtsgrundsatz findet sich in der ZPO in § 319. Er besagt, dass ein Rechenfehler in einem Urteil zu berichtigen ist, aber die Rechtskraft nicht durchbricht.

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