Aus dem Lateinischen übersetzt „Error calculi non nocet“ „ein Rechenfehler schadet nicht“. Der römische Rechtsgrundsatz findet sich in der ZPO in § 319. Er besagt, dass ein Rechenfehler in einem…
Aus dem Lateinischen übersetzt „Error calculi non nocet“ „ein Rechenfehler schadet nicht“. Der römische Rechtsgrundsatz findet sich in der ZPO in § 319. Er besagt, dass ein Rechenfehler in einem…