Aus dem Lateinischen,übersetzt heißt „falsa demonstratio non nocet“ „die falsche Bezeichnung schadet nicht“, für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages oder einer Willenserklärung unschädlich ist, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen, aber falsch bezeichnen, bzw. wenn der Erklärende seinen Willen unrichtig zum Ausdruck gebracht hat, aber der Erklärungsempfänger dies erkennt oder erkennen muss
falsa demonstratio non nocet
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