Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „favor testamenti“ „der Vorzug des Testamentes“, bei Testamenten wird vom objektiven Wortlaut ausgegangen, der wahre Wille des Erblassers findet nur hinzugenommen, wenn er in irgendeiner…
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Aus dem Lateinisch, übersetzt heißt „favor contractus“ „der Vorzug des Vertrages, Verträge sollen soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben, im Zivilrecht findet dieses z.B. Ausdruck in der geltungserhaltenden Reduktion, bei völkerrechtlichen…