Aus dem Lateinisch, übersetzt heißt „favor contractus“ „der Vorzug des Vertrages, Verträge sollen soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben, im Zivilrecht findet dieses z.B. Ausdruck in der geltungserhaltenden Reduktion, bei völkerrechtlichen Verträgen versteht man darunter, dass der Vertrag bis zu seiner Kündigung wirksam bleibt, auch wenn er von einer Seite nicht mehr gutgeheißen wird
favor contractus
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