Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex mercatoria“ „das Recht der Kaufleute“, die Idee eines allgemeinen Gewohnheitsrechts zwischen Kaufleuten bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften stammt aus dem Mittelalter, in neuerer Zeit wird hierunter auch die Gesamtheit der internationalen Handelsbräuche verstanden (new law merchant)
lex mercatoria
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