Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lucrum ex re“ „Ertrag aus der Sache“ er den Sachwert eines Sache im Gegensatz zu ihrem Gebrauchswert (siehe „lucrum ex negotio cum re„)
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Lugano-Übereinkommen, bzw. das Luganer Übereinkommen, (Abk. LugÜ), hierbei handelt es sich um das „Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“, das…
siehe Luganer Übereinkommen
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „luxuria“ „der Übermut“, bewusste Fahrlässigkeit, Gegenbegriff „neglegentia“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lucrum ex negotio cum re“ „der Wert aus dem Handeln mit der Sache“, Gebrauchswert einer Sache, Gegenbegriff „lucrum ex re“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lucrum cessans“ „der entgangene Gewinn“, Ersatz des Schadens, der nicht durch die Verletzung eines Vermögensgutes, sondern durch die Nichtwahrnehmung einer Erwerbschance entsteht, im deutschen Recht…