Home lucrum cessans

lucrum cessans

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lucrum cessans“ „der entgangene Gewinn“, Ersatz des Schadens, der nicht durch die Verletzung eines Vermögensgutes, sondern durch die Nichtwahrnehmung einer Erwerbschance entsteht, im deutschen Recht in § 252 BGB geregelt

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner