Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lucrum ex re“ „Ertrag aus der Sache“ er den Sachwert eines Sache im Gegensatz zu ihrem Gebrauchswert (siehe „lucrum ex negotio cum re„)
Archives
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lucrum ex negotio cum re“ „der Wert aus dem Handeln mit der Sache“, Gebrauchswert einer Sache, Gegenbegriff „lucrum ex re“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lucrum cessans“ „der entgangene Gewinn“, Ersatz des Schadens, der nicht durch die Verletzung eines Vermögensgutes, sondern durch die Nichtwahrnehmung einer Erwerbschance entsteht, im deutschen Recht…