Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex rei sitae“ „das Recht am Ort, an dem die Sache belegen ist“, der Begriff bezeichnet das Recht des Ortes der aktuellen und physisch Lage einer Sache. Im internationalen Privatrecht wird bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts zur Beantwortung von Fragen in Bezug auf Grundstücken häufig auf die Lage eines Grundstückes abgestellt. Im deutschen Recht ist findet sich dies in Art. 43 EGBGB.
lex rei sitae
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