Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Mors certa, hora incerta“ „der Tod ist sicher, unsicher ist die Stunde“. Zitat des deutschen Dichters Matthias Claudius.
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „mora debitoris“ „der Verzug des Schuldners“, Schuldnerverzug, im deutschen Recht geregelt in den §§ 286 ff. BGB
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „mora creditoris“ „der Verzug des Gläubigers“, Gläubigerverzug, bzw. Annahmeverzug, im deutschen Recht geregelt in den §§ 293 ff. BGB