Aus dem Lateinisch übersetzt heißt „quid pro quo“ „Dieses für das“, sinnhafte Beschreibung von „do ut des“, Rechtsgrundsatz, wonach jemand der etwas gibt, eine angemessene Gegenleistung erwarten darf
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „qui tacet consentire non videtur“ „wer schweigt, der scheint nicht zuzustimmen“, allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass Schweigen im Allgemeinen keine Willenserklärung ist