Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ratihabitio“ „Genehmigung“. Die Genehmigung ist in § 184 I BGB als nachträgliche Zustimmung legaldefiniert.
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Aus dem lateinischen übersetzt heißt „Ratio decidendi“ und bezeichnet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Das Gegenteil ist ein „obiter dictum„
Schiedsrichter haben innerhalb von Schiedsverfahren nicht das Recht, Dinge in eigener Sache zu entscheiden. Hierunter fällt unter anderem auch die Festlegung der Honorare für das Schiedsrichteramt. Innerhalb der Schiedsordnungen der…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ratio legis“ „der Sinn des Gesetzes“, der einer Rechtsnorm zu Grunde liegende Hauptgedanke