Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Tutela“ „„Vorsorge, Schutz“: Vormundschaft.“
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Tutor in rem suam auctor fieri non potest“ „Ein Vormund kann in eigener Sache nicht der Ermächtigte sein“.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Tutor rem pupilli emere non potest“ „Der Vormund kann von seinem Mündel nichts kaufen“ Verbot des Insichgeschäfts.